Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 15 Stunden.
Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 38 Stunden.
Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 9 Stunden.
Staatlich anerkannte Kinderpflegerin Ergänzungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 35 Stunden.