Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 39 Stunden.
Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 20 Stunden.
Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 17 Stunden.
Staatlich anerkannte Kinderpflegerin Ergänzungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 35 Stunden.