Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 25 Stunden.
Staatlich anerkannte Kinderpflegerin Ergänzungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 35 Stunden.
staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 35 Stunden
Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 39 Stunden.