Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 24 Stunden.
Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 15 Stunden.
Alltagshelferin / Hauswirtschaftskraft Beschäftigungsumfang von 23 Stunden.
Staatlich anerkannte Kinderpflegerin Ergänzungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 35 Stunden.