Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 18 Stunden.
Alltagshelferin / Hauswirtschaftskraft Beschäftigungsumfang von 23 Stunden.
Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 37 Stunden.
Auszubildende – Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin; 3. Ausbildungsjahr
3 Tage in der Kita; 2 Tage in der Schule