Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 10 Stunden.
Auszubildende – Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin; 2. Ausbildungsjahr
3 Tage in der Kita; 2 Tage in der Schule
Staatlich anerkannte Erzieherin Ergänzungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 15 Stunden.
Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 39 Stunden.