Staatlich anerkannte Kinderpflegerin
Ergänzungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 35 Stunden.
Staatlich anerkannte Erzieherin
Zusatzausbildung: Fachkraft für Kleinkindpädagogik
Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 30 Stunden.