Staatlich anerkannte Erzieherin Ergänzungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 15 Stunden.
Staatlich anerkannte Kinderpflegerin Ergänzungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 35 Stunden.
Auszubildende – Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin – 3. Ausbildungsjahr
3 Tage in der Kita und 2 Tage in der Schule
Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 39 Stunden.