Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 26 Stunden.
Staatlich anerkannte Kinderpflegerin Ergänzungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 35 Stunden.
Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 12 Stunden.
Staatlich anerkannte Erzieherin Zusatzausbildung: Fachkraft für Kleinkindpädagogik Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 30 Stunden.