Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 25 Stunden.
Staatlich anerkannte Kinderpflegerin Ergänzungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 35 Stunden.
Staatlich anerkannte Erzieherin Ergänzungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 15 Stunden.
Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 17 Stunden.