Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 23 Stunden.
Staatlich anerkannte Erzieherin Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 15 Stunden.
Staatlich anerkannte Kinderpflegerin Ergänzungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 35 Stunden.
Auszubildende – Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin; 3. Ausbildungsjahr
3 Tage in der Kita; 2 Tage in der Schule